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Fünftens: Die Person, die Bittgebete spricht, sollte sich nicht von Verbotenem ernähren, denn dies zählt zu den Hindernissen, dass Bittgebete erhört werden. So heißt es in einem Hadith, den ʾAbū Hurayra überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) einst einen Mann erwähnte, der lang auf Reisen war, mit zerzaustem Haar und völlig verstaubt. Er hob seine Hände gen Himmel und rief: „O Herr, o Herr!“, doch war sein Essen verboten, sein Trinken verboten, seine Kleidung verboten und er hat sich mit Verbotenem ernährt. Wie sollte da sein Bittgebet erhört werden? (Dies überliefert Muslim Nr. 1015.)