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10- Man bemüht sich um Zeiten, zu denen Bittgebete besonders erhört werden, um in ihnen Allah zu bitten.

Besondere Zeiten, zu denen Bittgebete erhört werden, sind laut den islamischen Quellen: Das Bittgebet zwischen dem Gebetsruf und der ʾiqāma, im letzten Drittel der Nacht, in der Stunde am Freitag, nach den Pflichtgebeten, in der Niederwerfung, bei Regen, das Bittgebet des Muslims für seinen Glaubensbruder in dessen Abwesenheit, das Bittgebet der Eltern für ihre Kinder, das Bittgebet des Reisenden und das Bittgebet des Unterdrückten.

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